1. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes „Schulverband Glückstadt“

Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 5 Abs.3 und 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 09.10.2024 folgende Nachtragssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes „Schulverband Glückstadt“ erlassen.

Artikel 1

Die Verbandssatzung des Zweckverbandes „Schulverband Glückstadt“ vom 07.01.2021 wird wie folgt geändert:

  1. § 12 Absatz 2 enthält die folgende Fassung:

(2) Darüber hinaus verarbeitet der Zweckverband Anschrift und Kontoverbindung der in Absatz 1 Satz 1 genannten Person für den Zweck der Zahlung von Entschädigungen. Eine Übermittlung von Daten an das zuständige Finanzamt findet gemäß der Mitteilungsverordnung i.V.m. § 93 a Abgabenordnung statt. Eine darüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt.

 

  1. § 21 Absatz 1 enthält folgende Fassung:

(1) Satzungen des Zweckverbandes werden durch Bereitstellung auf der Internetseite „www.schule.glueckstadt.de“ bekannt gemacht. Die örtliche Bekanntmachung ist bewirkt mit Ablauf des Tages, an dem sie im Internet verfügbar ist.

 

Artikel 2

Diese Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Glückstadt, den 11.10.2024

Schulverband Glückstadt
Der Verbandsvorsteher

Rolf Apfeld



Veröffentlicht unter www.schule.glueckstadt.de am 16.10.2024