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SPRINT – vorschulische Sprachförderung
Die Sprachförderung erfolgt zunehmend durch die Kindertageseinrichtungen. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, in der eine spezielle Sprachförderung angeboten wird, werden nicht zusätzlich in eine Sprint-Maßnahme aufgenommen. Ausnahme, es liegt ein hoher Förderbedarf vor.
Schulanfänger erhalten eine Sprachförderung, wenn
- das Kind noch keine Kindertageseinrichtung besucht und eine den Eltern gegebenenfalls zu empfehlende Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung mit spezieller Sprachförderung entweder nicht möglich ist oder keine Aussicht auf Erfolg bietet,
- das Kind zwar eine Kindertageseinrichtung besucht, dort aber keine spezielle Sprachförderung vorhanden ist,
- das Kind einen sehr hohen Sprachförderbedarf aufweist, der auch durch die spezielle Sprachförderung in der von ihm besuchten Kindertageseinrichtung nicht hinreichend abgedeckt werden kann.
- Darüber hinaus ist es in Einzelfällen auch möglich, Kinder aus einem spracharmen Elternhaus (Deutsch als Erstsprache) in Sprint-Maßnahmen zu fördern.
Die SPRINT-Fördergruppen laufen an der Bürgerschule in der Regel in der Zeit von Anfang Februar bis Ende Juni eines Schuljahres.
Die Kinder kommen täglich 2 Stunden in die Schule. Sie werden von den Eltern gebracht und abgeholt.
Zu Beginn und zum Ende der Maßnahme wird eine Sprachstandserfassung für alle Kinder durchgeführt.